Kündigungsservice - Frau schaut auf Laptop und hält eine Tasse in der Hand

Der Kündigungsservice der DEVK

Auf den Service der DEVK können Sie sich verlassen. Auch beim Thema Kündigung. Wir beantworten Ihre Fragen und bieten Ihnen mit unserem Kündigungsservice einen unkomplizierten Weg, Ihren Versicherungsschutz online zu kündigen.

© Liudmila Dutko - Adobe Stock

Kündigungsservice

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz bei der DEVK beenden? Wir sind auch beim Thema Kündigung für Sie da.

Warum kündigen?

Es gibt viele Gründe einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Aber nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Alternativen auf.

Wir zeigen Ihnen gerne Lösungen auf, die Sie finanziell entlasten, ohne dass Sie auf Ihren Versicherungsschutz verzichten müssen: beispielsweise indem wir eine Selbstbeteiligung mit Ihnen vereinbaren, Ihre Zahlungsweise ändern oder Ihren Vertrag auf einen günstigeren Tarif umstellen. Ihr DEVK-Berater findet die beste Lösung für Sie.

Wenn es um Versicherungsschutz geht, ist der Preis nicht alles. Denn oft bieten vermeintlich günstige Versicherungen nur unzureichenden Schutz. Vergleichen Sie deshalb nicht nur Preise, sondern auch Leistungen. Sie werden sehen, die DEVK bietet Ihnen ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Nicht umsonst sind wir vielfacher Testsieger.

Wir freuen uns, wenn Sie uns sagen, was Sie stört. Auf diese Weise helfen Sie uns, unseren Service kontinuierlich zu verbessern und geben uns Gelegenheit zu beweisen, dass wir es besser können.

Allgemeines zum Thema Kündigung

Wer ist kündigungsberechtigt? Was ist eine außerordentliche Kündigung? Und auf welchem Wege kann ich kündigen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Kündigung.

Ein Versicherungsvertrag kann nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Darüber hinaus gilt:

  • Bei mehreren Versicherungsnehmern, können alle gemeinsam kündigen oder die im Antrag als "vertreten durch" bezeichnete Person.
  • Ist der Versicherungsnehmer noch minderjährig, kann er nur mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters kündigen. In der Regel sind das die Eltern.
  • Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft des Verstorbenen bestehende Versicherungsverträge kündigen.
  • Wurde ein Bevollmächtigter eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger, Betreuer, Verwalter) kann dieser im Namen des Versicherungsnehmers kündigen. Dazu muss er eine entsprechende Vollmacht vorlegen.

Ordentliche Kündigung

Die sogenannte ordentliche Kündigung bedarf keiner besonderen Begründung. Sie ist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist, die dabei einzuhalten ist, hängt von der Laufzeit des Vertrags ab. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung können Sie alle Details dazu nachlesen. Informationen zum Thema Kündigungsfristen finden Sie auch auf dieser Seite unter "Kündigen gewusst wann".

Außerordentliche Kündigung

Bei der außerordentlichen Kündigung müssen besondere Gründe vorliegen, damit Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Sind diese erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden. Die häufigsten Gründe für ein Sonderkündigungsrecht sind:

  • Es tritt ein Schaden- bzw. Versicherungsfall ein (gilt nicht für Krankenversicherungen).
  • Ihr Beitrag steigt aufgrund einer Beitragserhöhung.
  • Das versicherte Risiko entfällt oder der versicherte Gegenstand ist nicht mehr vorhanden.

Kündigung in der Lebens- und Rentenversicherung

In der Lebens- und Rentenversicherung (dazu gehören auch Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte) ist eine außerordentliche Kündigung nicht möglich. Der Versicherungsvertrag kann in diesen Fällen nur durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Ausführlichere Hinweise hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Kündigen gewusst wann".

Ganz gleich welchen Vertrag Sie kündigen möchten, bei Ihrem DEVK-Berater sind Sie auch mit Ihrem Kündigungswunsch bestens aufgehoben. Er informiert Sie ausführlich zu den Kündigungsmodalitäten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie ggf. auf mögliche Nachteile einer vorzeitigen Kündigung hin. Denn eine unbedachte Kündigung kann mit spürbaren finanziellen Verlusten verbunden sein. Das gilt insbesondere für kapitalbildende Lebensversicherungen, Altersvorsorgeprodukte, Finanzprodukte und die private Krankenversicherung.

Viele unserer Versicherungen können Sie bequem online oder per E-Mail kündigen. Die E-Mail Adresse, an die Sie Ihre Kündigung richten, entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen. Eine telefonische Kündigung Ihres Versicherungsschutzes ist nicht möglich.

Versicherung Online kündigen Per E-Mail kündigen
Kfz-Versicherung
Rechtsschutzversicherung
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Glasversicherung
Wohngebäudeversicherung
Unfallversicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung
Lebens- und Rentenversicherung *
* Kündigung ist nur schriftlich oder per Fax möglich

Selbstverständlich können Sie uns Ihr Kündigungsschreiben auch postalisch zukommen lassen. Es zählt das Datum des Poststempels. Ihr Schreiben senden Sie bitte an:

DEVK Versicherungen
Riehler Straße 190
50735 Köln

Kündigen gewusst wann

Informieren Sie sich hier über Kündigungsfristen und erfahren Sie, welche Versicherungen Sie online kündigen können und wann es ratsam ist, sich vor einer Kündigung umfassend beraten zu lassen.

Versicherungen, die online kündbar sind

Kfz-Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen

Für die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und alle Sachversicherungen, d. h. Hausrat-, Glas- und Wohngebäudeversicherung gelten die gleichen Kündigungsfristen.

Ordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs (31. Dezember). Stichtag ist der 30. September: Dann muss uns Ihre Kündigung spätestens vorliegen.

Außerordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind u. a.:

  • Vorliegen eines Schadenfalls
  • allgemeine Beitragserhöhung (ohne zusätzliche Leistungen)

Versicherungen, die nicht online kündbar sind

Krankenversicherung

Lebens- und Rentenversicherung

Bei diesen Versicherungen ist nur eine ordentliche Vertragskündigung möglich. Die Kündigungsfristen variieren. Staatlich geförderte Produkte können zudem gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen unterliegen und sind in solchen Fällen nicht ohne Weiteres kündbar. Aus dem Grund lassen sich an dieser Stelle keine allgemeingültigen Auskünfte geben. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag finden Sie jedoch alle wichtigen Informationen dazu.

Nachteile einer vorzeitigen Kündigung:

  • Die attraktive Garantieverzinsung geht verloren.
  • Sie verlieren Anspruch auf staatliche Förderung, z. B. bei der Riesterrente.
  • Sie büßen unter Umständen Steuervorteile ein, da die Zinserträge von Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, nicht versteuert werden müssen.
  • Ihre Hinterbliebenen bleiben ohne finanzielle Absicherung.